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Spenden & Steuervorteile

Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der eigenen Einkünfte sind jährlich als Sonderausgaben voll steuermindernd abzugsfähig.

Spendenbestätigung

Für Spenden bis zu einem Betrag von 300 Euro ist für den steuermindernden Abzug die Vorlage des Kontoauszuges verbunden mit der hier erhältlichen Spendenbestätigung über die Gemeinnützigkeit der Stiftung ausreichend. Bei Spendenbeträgen über 300 Euro stellt die Stiftung Spendenbestätigungen aus. Kurze Nachricht per eMail oder Telefon genügt.

Spendenkonto

Bürgerstiftung Hochheim

Kontoinhaber: Stiftergemeinschaft der Taunus Sparkasse:

IBAN: DE70 5125 0000 0001 0008 88

Verwendungszweck: Bürgerstiftung Hochheim am Main

(bitte ab 300,– Euro angeben, ob Spende oder Zustiftung)

Spendenbestätigung zum Download

Zweckbindung

Die Spende kann mit einer Zweckbindung im Verwendungszweck für ein bestimmtes Projekt versehen werden. Die Zweckbindung des Spenders ist bindend.

Möchten Sie mehr über Aufbau und Konzeption der BÜRGERstiftung Hochheim wissen? Schauen Sie sich unsere umfassende Präsentation an oder schauen Sie in unsere Satzung.