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Warum unterstützt der Staat Bürgerstiftungen?

Stiftungen erfüllen Aufgaben die eigentlich auch der öffentlichen Hand, dem Staat, unterliegen.

Aus diesem Grund bietet der Staat für die Leistungen der Stiftung als Gegenleistung starke steuerliche Unterstützung für die Spender, Stifter und für die gemeinnützige Stiftung.

  • Spenden an die BÜRGERstiftung Hochheim sind bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte des Spenders als Sonderausgaben voll steuermindernd abzugsfähig.
    • D. h. sie können jährlich bis zu 20% Ihrer Einkünfte – statt anonym ans Finanzamt abzuführen – direkt und konkret Projekten in Ihrer Heimatstadt zuführen. Ihr Geld wird unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Ihre Steuerlast wird um den gespendeten Betrag gemindert.
    • FAZIT: Sie können Ihr Geld gezielt und zweckbindend für die Projekte Ihrer Wahl, oder die Projekte, die Sie selbst ins Leben gerufen haben einsetzen und zahlen nur die um den gespendeten Betrag geminderten Steuern.
    • WOW: Eine gute Gelegenheit für engagierte Bürgerinnen und Bürger Ihre Stadt, Ihr Umfeld oder Ihre hilfebedürftigen MitbürgerInnen gezielt zu unterstützen und keinen Cent mehr Steuern zu zahlen, eher weniger.
    • NEXT: Machen Sie mit.
      • Bei Spenden bis zu 200 € im Jahr – wir freuen uns auch über 10, 20, 50, 100 €, schließlich unterstützen Sie uns Hochheimer – drucken Sie sich einfach unsere Spendenbestätigung aus und packen Sie Ihre Überweisungsbestätigung oder Bareinzahlungsbescheinigung dazu und reichen Sie es bei Ihrem Finanzamt ein. Voll als Sonderausgabe absetzbar. Gerne können Sie auch anrufen falls Sie Fragen haben.
      • Bei Spenden über 200 € im Jahr informieren Sie uns bitte per eMail, Kontaktformular oder Telefon damit Sie von uns eine spezielle Spendenbestätigung erhalten. Die heisst dann: Zuwendungsbestätigung im amtlichen Vordruck. 
      • Und bei über 200 € im Jahr können Sie entscheiden, ob Sie spenden oder ins Stiftungsvermögen der BÜRGERstiftung Hochheim zustiften möchten.
  • Stiftungen an die BÜRGERstiftung Hochheim bringt die Stifterin bzw. den Stifter in den offiziellen Status eines Zustifters. Auch unsere BÜRGERstiftung Hochheim ist aus Gründen der Einfachheit und des Geldsparens eine Zustiftung der „Stiftergemeinschaft Taunus Sparkasse“. Bei uns werden Zustifter nach ausdrücklichem Wunsch unseres Gründungsstifter, Klaus-Peter König, wie Stifter behandelt:
    • Eintrag in die Stifterrolle der BÜRGERstiftung Hochheim (natürlich auch anonym falls gewünscht) wird hier auf diesen Seiten im Jahre 2017 ff veröffentlicht.
    • Bronze-Gravur (natürlich auch anonym, falls gewünscht) in einem konzeptionell noch zu erstellenden Stiftungspflaster oder Stelen. Hier suchen wir noch Ideen und Realisierungs-vorschläge. Falls Sie beitragen möchten, melden Sie sich bitte bei uns.
    • Sonderausgabenabzug  in Höhe von 20% steht auch Ihnen zu. Zusätzlich können Sie als Stifter/Stifterin weitere Beträge in Höhe von 1 Mio. Euro (bei  gemeinsam veranlagten  Ehegatten 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser  Betrag kann steuerlich auf bis zu 10 Jahre verteilt werden.
    • Testament/Letztwillige Verfügung: Sie können Ihre Zuwendung an die Stiftung in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Unser Stiftungsrat wacht dauerhaft darüber, dass die Erträge satzungsgemäß verwendet werden. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit. Wir empfehlen hierfür einen ju-ristischen Berater hinzu zu ziehen.
    • Stiftung durch Erben: Zustiftung geerbten Vermögens durch die Erben. Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall führt zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer.
    • WOW: Beste Gelegenheiten für engagierte Bürgerinnen und Bürger unsere Stadt, unser Umfeld gezielt zu unterstützen und keinen Cent mehr Steuern zu zahlen, eher weniger.
    • NEXT: Machen Sie mit. Fragen Sie Ihren Steuerberater, Ihren Rechtsanwalt oder wenden sie sich an uns. Hochheim, unsere lebens- und liebenswerte Stadt freut sich auf Ihr Engagement. Schreiben Sie uns per eMail oder Brief:
    • BÜRGERstiftung Hochheim, Mainzer Straße 35, 65239 Hochheim
      bstiff

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